Präsident des Bundessozialgerichts regt Verschiebung der Corona-Impfpflicht an

Impfstelle
Impfstelle

Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hat eine Verschiebung der Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich ins Spiel gebracht. Deutschlands oberster Sozialrichter sprach von einem derzeit „großen Wirrwarr“ und sagte der „Wirtschaftswoche“ laut Meldung vom Wochenende, offenbar seien viele wichtige Fragen noch nicht zu Ende gedacht.

So sei etwa unklar, ob Arbeitgeber Ungeimpften kündigen können, ob es für sie eine Lohnfortzahlung gibt oder ob alle, die selbst kündigen, für das Arbeitslosengeld gesperrt sind. „Das muss jetzt geklärt werden“, forderte Schlegel. Sollte das bis Mitte März nicht geschehen, „könnten Bundestag und Bundesrat beschließen, das Inkrafttreten noch einmal aufzuschieben“.

Vor diesem Hintergrund kritisierte er Bayerns Ausscheren aus der Teil-Impfpflicht. Auch einzelne Länder seien „an die Gesetze gebunden, die Gesetzesbindung ist wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaats“, sagte Schlegel der „Wirtschaftswoche“. Ein solches Verhalten „fördert sicher nicht das Vertrauen in unsere Institutionen“.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag erklärt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte zunächst nicht umsetzen zu wollen. Der Kritik an dem Gesetz schlossen sich weitere CDU-Ministerpräsidenten an. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Corona-Impfung gegen das Coronavirus nachweisen.

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