Ein halbes Jahr nach seinen Antisemitismusvorwürfen gegen einen Hotelmitarbeiter hat die Staatsanwaltschaft Leipzig den Musiker und Schauspieler Gil Ofarim wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Das Verfahren gegen den Leipziger Hotelmitarbeiter wurde hingegen eingestellt, wie die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mitteilte. Aufgrund der großen öffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage zum Landgericht und nicht zum Amtsgericht erfolgt. Für die angeklagten Taten drohen dem 39 Jahre alten Ofarim bis zu fünf Jahre Haft.
Ofarim berichtete im Oktober in einem im sozialen Netzwerk Instagram veröffentlichten Video, dass er in dem Leipziger Hotel aufgefordert worden sei, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Die Veröffentlichung des Videos durch Ofarim schlug hohe Wellen. Unter anderem zeigte sich der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) „fassungslos“ und forderte einen „Schulterschluss der Gesellschaft“ gegen Antisemitismus.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte sich der von Ofarim geschilderte Vorfall aber nicht zugetragen. Es seien umfangreiche Ermittlungen erfolgt und zahlreiche Zeugen vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe als Ergebnis keine Feststellungen treffen können, die das Geschehen bestätigten. Da damit kein Tatverdacht gegen den Hotelmitarbeiter bestehe, sei dessen Verfahren eingestellt worden.
Demgegenüber bestehe aber ein hinreichender Tatverdacht, dass Ofarim mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Äußerungen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen sein Video veröffentlicht habe. Außerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober nicht nur den falschen Geschehensablauf wiederholt, sondern ihn außerdem ausdrücklich angezeigt zu haben.
Die Betreiber des betroffenen Hotels „The Westin Leipzig“ erklärten, das gesamte Team des Hotels sei äußerst erleichtert. Dabei erinnerten sie daran, dass auch eine von dem Hotel beauftragte Untersuchung durch eine Anwaltskanzlei keine Hinweise auf straf- oder arbeitsrechtliche Vergehen des Mitarbeiters ergeben habe.
Da dieser aber persönlich in sozialen Medien massiv bedroht worden sei, sei aus Fürsorgegesichtspunkten entscheiden worden, dass er seine Aufgaben weiterhin noch nicht wieder vollumfänglich wahrnehmen könne.
Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Gil Ofarim ist der Sohn des 2018 verstorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim. Gil Ofarim stand in mehrere Fernsehfilmen und -serien vor der Kamera und veröffentlichte verschiedene Musikproduktionen.