Bundesregierung hält an Termin der Impfpflicht für Gesundheitswesen fest

Impfung
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Die Bundesregierung will an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht insbesondere für den Gesundheitsbereich ab 15. März festhalten. Das machte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Montag in Berlin deutlich. Er wies allerdings darauf hin, dass das dafür beschlossene Gesetz bereits für Einzelfallentscheidungen Spielräume für die Länder vorsehe, die auch generell für die Umsetzung zuständig sind.

Hintergrund sind Forderungen aus einigen Bundesländern, einen Aufschub bei der Impfpflicht für Beschäftigte von insbesondere Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen zu gewähren. Dabei geht es um Befürchtungen, dass sich durch Kündigungen von Ungeimpften der Personalmangel dort verschärfen könnte. Zudem wird argumentiert, es solle die Verfügbarkeit des Impfstoffs der Firma Novavax ab Ende Februar abgewartet werden, der bei einigen eher impfskeptischen Menschen eine höhere Akzeptanz haben könnte.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dürfe sich aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht verzögern, sagte dazu aber der Sprecher des Gesundheitsressorts. „Es zählt jeder Tag, um die vulnerablen Gruppen zu schützen“, begründete er diese Haltung. Spielräume bei der Ausgestaltung seien jedoch bereits in dem geltenden Gesetz angelegt. Diese bezögen sich aber nur auf den jeweiligen Einzelfall.

Laut einer Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sind bisher 89 Prozent der Klinik-Beschäftigten mit direktem Patientenkontakt mindestens zweimal gegen das Coronavirus geimpft. Unabhängig von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird weiter über eine allgemeine Impfpflicht beraten. Dazu soll es am Mittwoch eine erste so genannte Orientierungsdebatte im Bundestag geben.

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