Die Bundesregierung plant eine Verlängerung des Irak-Mandats der Bundeswehr bis zum 31. Oktober. Der Einsatz insbesondere zur Beratung irakischer Sicherheitskräfte sei zur Unterstützung des Kampfes gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und zur Stabilisierung des Irak weiter nötig, heißt es nach AFP-Informationen vom Dienstag in einem Brief von Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) an den Bundestag.
Das Bundeskabinett soll demnach am Mittwoch den Beschluss zur Mandatsverlängerung fassen. Die Höchstzahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten soll bei 500 bleiben, wie es in dem Schreiben an die Parlamentsfraktionen heißt. Diese wird derzeit nicht erreicht. Baerbock und Lambrecht kündigten an, die Bundeswehr werde „ihren Beitrag durch die Besetzung von Beratungs- und Stabspersonal im unteren zweistelligen Umfang erhöhen“.
Im Einklang mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierung von Auslandsmissionen der Bundeswehr werde „die Bundesregierung den Einsatz im kommenden Mandatszeitraum umfassend und inklusiv überprüfen“, schrieben die Ministerinnen weiter. Sie verwiesen darauf, dass bereits das bestehende Mandat „nach einer ersten Überprüfung deutliche Anpassungen“ enthalte und Syrien als Einsatzgebiet bereits ausgeschlossen sei.
Der Bundestag hatte Ende Oktober 2020 zunächst eine Mandatsverlängerung bis Ende Januar 2022 beschlossen. Die Höchstzahl der eingesetzten Soldaten wurde dabei um 200 auf nun 500 verringert. Grund war das Ende der Stationierung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen in Jordanien.
Bei der Ausbildung übernahmen die Bundeswehrsoldaten als Teil der Nato-Mission zusätzliche Aufgaben, die bisher von der internationalen IS-Koalition, insbesondere von den USA, im Rahmen der Operation Inherent Resolve wahrgenommen wurden. Kampfeinsätze sind jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Die Soldatinnen und Soldaten unterstützen den internationalen Einsatz zudem durch Luftraumüberwachung, Lufttransport und -betankung und durch die Beratung irakischer Sicherheitskräfte. Die Luftraumüberwachung erfolgt durch Awacs-Flugzeuge. Diese dürfen aber abgesehen von Nato-Gebiet wie der Türkei nur im irakischen oder internationalen Luftraum operieren, also nicht über Syrien.