Drei Positionen zum schwierigen Thema Corona-Impfpflicht

Symbolbild: Impfung

Am Mittwoch macht der Bundestag ernst mit den Beratungen zur Impfpflicht. Die Abgeordneten diskutieren am Nachmittag in einer Orientierungsdebatte über das Thema, zu einem späteren Zeitpunkt soll in Form von Gruppenanträgen ohne Fraktionszwang über ein mögliches Gesetz entschieden werden. Es gibt derzeit drei verschiedene Positionen:

Allgemeine Impfpflicht ab 18:

Eine Gruppe von Abgeordneten aus den drei Ampel-Fraktionen favorisiert eine allgemeine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren. Ziel sei es, eine „nachhaltige, verhältnismäßige und gleichzeitig zielgerichtete Lösung zu finden“, heißt es in einem Schreiben der Initiatoren an die anderen Abgeordneten. Ihren Gesetzentwurf will die Gruppe, zu der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen und Katrin Helling-Plahr von der FDP gehören, erst nach der Orientierungsdebatte am Mittwoch vorlegen.

Die Impfpflicht soll nach den Vorstellungen der Initiatoren befristet werden, im Gespräch ist ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Sie soll für drei Dosen gelten, und bußgeldbewehrt sein. Dahmen schwebt eine Höhe „im mittleren dreistelligen Bereich“ vor.

Bevor diese Summe fällig wird, soll den Ungeimpften Dahmen zufolge allerdings eine Frist von etwa sechs Wochen eingeräumt werden, um die Impfung nachzuholen – im Zweifelsfall könnten mehrfach Bußgelder verhängt werden.

Von einem Impfregister halten die Initiatoren des Antrags zumindest zum jetzigen Zeitpunkt wenig. Der Aufbau wäre wohl recht aufwendig, zudem gibt es datenschutzrechtliche Bedenken.

Impfpflicht ab 50:

Eine Gruppe um den FDP-Parlamentarier Andrew Ullmann schlägt eine Impfpflicht für Menschen ab 50 vor. Wer jünger ist und nicht vorerkrankt, belaste die Krankenhäuser nur wenig, argumentiert der Arzt Ullmann. Er schlägt ein Stufenmodell vor: Zunächst sollen alle ab 18 ein verpflichtendes Beratungsangebot in Anspruch nehmen müssen, dafür wird ihnen ein Terminangebot übermittelt. Danach sollen sich die Betroffenen freiwillig impfen lassen können.

Sollte sich innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach der Einführung der verpflichtenden Aufklärung die erforderliche Impfquote nicht einstellen, muss im zweiten Schritt eine Impfnachweispflicht ab 50 Jahren folgen, heißt es im Konzept der Ullmann-Gruppe weiter. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Sympathien für eine Impfpflicht ab 50, wie es sie in Italien bereits gibt.

Nein zu einer Impfpflicht:

Obwohl sich Politiker quer durch alle Lager lange Zeit gegen jegliche Impfpflicht gewandt haben, wird diese Position inzwischen nur noch von wenigen offen vertreten. Wortführer ist der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki. Der Bundestagsvizepräsident will einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen.

In einer Vorlage von Ende vergangenen Jahres wird unter anderem auf die „noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung“ verwiesen. Die Impfpflicht sei ein „tiefer Grundrechtseingriff“, mit dem sich die aktuelle Infektionswelle ohnehin nicht brechen lasse, argumentiert Kubicki.

Zeitplan:

Nach der Orientierungsdebatte will auch die Unionsfraktion laut ihrem gesundheitspolitischen Sprecher Tino Sorge einen eigenen Antrag vorlegen. Ausgearbeitete Vorschläge könnten dann in der Sitzungswoche ab dem 14. Februar erstmals im Plenum beraten werden. Einen Monat später – in der darauffolgenden Sitzungswoche – wäre dann der Gesetzesbeschluss möglich.

Unklar ist bislang, wann und in welcher Weise die Länder ins Boot geholt werden. Ihre Unterstützung wird benötigt, weil das Gesetz auch den Bundesrat passieren muss. Um ein langwieriges Vermittlungsverfahren zu vermeiden, müsste der Bundestag noch vor seinem Gesetzesbeschluss eine Einigung mit den Ländern erzielen. Die werden penibel darauf achten, wie eine Impfpflicht umgesetzt werden soll – denn dabei dürften sie eine gewichtige Rolle spielen.

Sollte der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht beschließen, soll das zweite Quartal nach den Vorstellungen Dahmens genutzt werden, intensiv zu impfen. Dann könne die Impfpflicht im Juli oder August in Kraft treten.

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