OP-Pfleger in Berlin wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Weil er als OP-Pfleger bei einer Operation das Kabel einer Herzpumpe durchtrennte, hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 35-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein auf die Durchtrennung des Kabels beruhendes Multiorganversagen zum Tod des 52-jährigen Patienten geführt hatte. Es sei ein „tragischer Fehler“ gewesen, sagte die Richterin. Der Angeklagte wurde zur Zahlung von 4500 Euro verurteilt.

Bei der Operation an einem Berliner Klinikum am 20. Juni 2019 war einem Patienten, der auf eine Herzpumpe angewiesen war, eine feste Herzklappe eingebaut worden. Im Anschluss an den Eingriff entfernte und durchschnitt der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts die sterilen OP-Tücher.

Dabei durchtrennte er unwissentlich mit einer Schere auch das unter den Tüchern liegende Steuerungs- und Energiekabel der Herzpumpe des Patienten. Dieser erlitt daraufhin einen Kreislaufzusammenbruch, konnte aber reanimiert werden.

In den folgenden Wochen verschlechterte sich sein Gesundheitszustand jedoch erheblich, so dass die zuletzt erforderlichen lebenserhaltenden Maschinen am 4. August 2019 abgeschaltet wurden. Der Angeklagte habe sich geständig und reuig gezeigt, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Da aber solche Herzoperationen sein tägliches Geschäft gewesen seien, „hätte es deshalb so nicht passieren dürfen“. Er habe sich nicht vergewissert, dass das Kabel unter den Tüchern lag.

Das Gericht kam der Forderung der Staatsanwaltschaft voll nach. Die Verteidigung hatte sich der Forderung angeschlossen, aber eine geringere Geldstrafe vorgeschlagen. Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung die Vorgänge geschildert, im Anschluss wurde ein medizinischer Gutachter gehört.

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