Rechnungshof: Lindners Nachtragshaushalt „verfassungsrechtlich zweifelhaft“

Bundestag/Reichstag
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Der Bundesrechnungshof hält den Nachtragshaushalt von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für „verfassungsrechtlich zweifelhaft“. Dies geht aus einer schriftlichen Stellungnahme der Behörde zu einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Kritisiert wird dabei die Zuweisung der 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF), aus dem über mehrere Jahre Ausgaben für die Klimawende finanziert werden sollen.

Aus Sicht der Rechnungsprüfer fehlt es dabei an einem „unmittelbaren Veranlassungszusammenhang“. Es werde nicht schlüssig erläutert, dass dafür zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgesehene Gelder verwendet werden müssten. Es werde „schlicht behauptet“, dass die Klimamittel zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation erforderlich seien.

„Würde man eine solche pauschale Begründung als stichhaltig anerkennen, würde damit einer uferlosen Neuverschuldung der Weg bereitet“, kritisieren die Rechnungsprüfer. „Einziger Zweck“ des Nachtragshaushaltes sei „eine ‚Geldbeschaffung‘ für künftige, nicht notlagenausgelöste Maßnahmen, also eine Kreditermächtigung auf Vorrat.“

Darüber hinaus fehle in der Begründung des Nachtragshaushalts „jegliche Erläuterung, warum nicht an Stelle der Inanspruchnahme von Notlagenkrediten vorhandene haushalterische Spielräume wie die Auflösung von Rücklagen genutzt werden“, hieß es weiter. Zudem werde der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit verletzt. Demnach gelten Ermächtigungen bei Ausgaben und Einnahmen grundsätzlich nur für das Haushaltsjahr. Bei dem Nachtragsbudget sollten jedoch Gelder „für klimarelevante Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren ‚gerettet‘ werden“.

Lindner wolle „mit einem Trick den Bundestag hintergehen“ und Mittel für die Bekämpfung der Corona-Pandemie zweckentfremden, erklärte die Linken-Haushaltsexpertin Gesine Lötzsch zu der Stellungnahme des Rechnungshofs. „Die FDP hatte in der Opposition ein solches Vorgehen der alten Regierung als verfassungswidrig bezeichnet.“

Über die Stellungnahme des Rechnungshofs, die für eine Sitzung des Haushaltsausschusses am Montag erstellt wurde, hatte zuerst das Portal „The Pioneer“ berichtet. Die Unionsfraktion hatte schon vergangenes Jahr angekündigt, wegen des Nachtragshaushalts vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. CSU-Generalsekretär Markus Blume sagte „The Pioneer“, es sei „Aufgabe des Verfassungsgerichts zu prüfen, ob die engen Vorgaben der Schuldenbremse überhaupt eingehalten wurden“.

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