Debatte: Von der Corona-Impfpflicht ab 18 bis zur Absage an jegliche Regelung

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Mitte März wird es ernst mit den Beratungen für eine allgemeine Impfpflicht: Dann sollen die Gesetzentwürfe und Anträge erstmals im Bundestag beraten werden. Das Spektrum ist breit, eine Impfpflicht ohne Wenn und Aber wird nur in einer der fünf Vorlagen befürwortet.

Impfpflicht ab 18:

Der Gesetzentwurf von Abgeordneten aus den drei Ampel-Fraktionen sieht vor, dass die Krankenkassen ihre Versicherten bis zum 15. Mai über die Pflicht zur Impfung informieren. Menschen, die dreimal geimpft sind, sollten dies digital nachweisen können. Sie sollen den Nachweis etwa per Smartphone hochladen oder dafür etwa in eine Apotheke gehen können.

Die Pflicht, geimpft zu sein, soll dem Gesetzentwurf zufolge ab 1. Oktober gelten. Kontrolliert werden soll dies auch im öffentlichen Raum, deswegen muss jeder seinen Impfnachweis mit sich führen. Wer sich nicht impfen lässt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.

Die Vorlage wird nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ bislang von 218 Abgeordnete unterstützt, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz, Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) sowie Vizekanzler Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne).

Beratungspflicht und mögliche Impfpflicht ab 50:

Der Entwurf der Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann sieht zunächst eine verpflichtende Beratung für alle ab 18 vor. Dazu sollen alle Erwachsenen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September sollen sie entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis verfügen, dass sie die ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben.

Die Impfpflicht für alle ab 50 soll dann durch einen gesonderten Beschluss des Bundestags zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden können – und zwar auf Grundlage einer Stellungnahme der Bundesregierung jederzeit nach dem 15. September. Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Impfpflicht sollen wissenschaftliche Erkenntnisse insbesondere über die vorhandenen Impfquoten und Virusvarianten des Sars-CoV-2-Virus sein.

„Impfvorsorgegesetz“ der Union:

Die Union schlägt einen „gestuften Impfmechanismus“ vor. Für einen solchen kämen derzeit bestimmte Alters- oder Berufsgruppen infrage, heißt es in der Vorlage der CDU/CSU. Demnach soll der Bundestag ähnlich wie beim Vorschlag des Ullmann-Antrags die Möglichkeit bekommen, eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen durch einen gesonderten Beschluss zu aktivieren.

Der Text sieht auch eine verstärkte Impfkampagne sowie die Schaffung eines Impfregisters vor. Anders als die Entwürfe zur Impfpflicht ab 18 und 50 gibt es zum Unionskonzept bislang keinen fertigen Gesetzentwurf. Ein solcher müsste also erst ausgearbeitet werden, wenn der entsprechende Unionsantrag im Bundestag eine Mehrheit bekäme.

Verzicht auf eine Impfpflicht:

Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat einen Antrag gegen die Impfpflicht vorgelegt, zu den Unterstützern gehört auch eine Reihe von Linken-Politikern wie die früheren Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi und Sahra Wagenknecht. In dem Antrag heißt es unter anderem, Dauer und Umgang der Schutzwirkung seien noch nicht geklärt. Zudem verweisen die Antragsteller auf frühere Absagen an eine Impfpflicht quer durch alle Parteien. „Der Bruch eines solchen Versprechens würde ebenfalls langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen.“

Noch weitergehender ist der Antrag der AfD, die die Impfpflicht ebenfalls ablehnt. Sie plädiert dafür, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordern solle, „von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Virus SARS-CoV-2 Abstand zu nehmen“. Zudem solle die Bundesregierung aufgefordert werden, die ab dem 15. März 2022 greifende Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal aufzuheben.

Zeitplan:

Die Beratung der Anträge sowie die erste Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag ist für den 17. März geplant. Danach soll es eine Anhörung geben; eine abschließende Entscheidung könnte entweder in der Sitzungswoche ab dem 21. März oder in der ab dem 4. April fallen.

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