Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht

EuGH/Justitia
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Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Polen gegen EU-Recht verstoßen, als es die Genehmigung für den Braunkohletagebau Turow 2020 ohne Umweltprüfung verlängerte. Ein Tagebau könne erhebliche Folgen für die Umwelt haben, argumentierte Generalanwalt Priit Pikamäe am Donnerstag in seinem in Luxemburg vorgelegten Gutachten. Der EuGH muss über eine Klage Tschechiens gegen Polen entscheiden. (Az. C-121/21)

Turow liegt im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland. Tschechien sorgt sich um seine Trinkwasserversorgung und befürchtet Bodenabsenkungen, wenn der Abbau weitergeht. Im Mai hatte der EuGH Polen in einer Eilentscheidung angewiesen, den Abbau vorläufig zu stoppen. Da das Land sich nicht daran hielt, verhängte der Gerichtshof im September ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro. Dieses will Polen allerdings nicht zahlen.

Die Richterinnen und Richter am EuGH sind bei ihrer endgültigen Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Die beiden Länder verhandeln parallel miteinander über eine mögliche Lösung des Konflikts. Für Donnerstagmittag kündigte die tschechische Regierung eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki in Prag an, der dort am Vormittag mit seinem tschechischen Amtskollegen Petr Fiala zusammenkommt.

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