Hessisches Gericht: Interpretation einer Aussage gilt als Meinungsäußerung

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die öffentliche Interpretation einer Aussage einer Frau, die sich gegen die Corona-Maßnahmen wendet, ist eine Meinungsäußerung. Diese ergebe sich aus dem Gesamtkontext eines strittigen Falls, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Der Klägerin steht damit kein Unterlassunganspruch zu. (Az: 16 U 87/21)

Diese organisiert seit dem Sommer Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Hessen. In diesem Zusammenhang wurde sie wegen nicht angemeldeter Zusammenkünfte beim Ordnungsamt angezeigt. Anwohner hatten den Bürgermeister auf die Veranstaltungen aufmerksam gemacht.

Daraufhin veröffentlichte sie im Internet ein Gedicht mit dem Titel „Denunzianten“. Darin hieß es unter anderem, dass „manch einer“, der „genüsslich denunzierte“ sich vor einem „Drei-Mann-Standgericht“ wiederfand, dessen Urteil „Tod durch Erschießen“ lautete.

Die Beklagte engagiert sich in einer Gegeninitiative und veröffentlichte ihrerseits auf Facebook einen Text, in dem sie die Frau aufforderte, zu erklären, was sie mit ihrem Gedicht meinte. Sie schrieb: „Darin fordert (die Klägerin) sinngemäß für in ihren Augen Denunzianten ein knappes Drei-Mann-Standgericht mit dem einzig richtigen Urteil ‚Tod durch Erschießen'“.

Dagegen zog die Maßnahmengegnerin vor Gericht und forderte eine Unterlassung. Die Frau solle aufhören, zu behaupten, sie fordere im Zusammenhang mit den Anzeigen von Bürgern wegen der nicht angemeldeten Versammlungen diese Vorgehensweise. Das Landgericht wies den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, was das OLG nun bestätigte.

In diesem Fall handle es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, urteilten die Richter. Demnach gab die Beklagte mit dem Zusatz „sinngemäß“ ihre Deutung des Texts der Klägerin wieder. Der Maßnahmengegnerin werde damit nicht eine Äußerung „in den Mund gelegt“, die sie so nicht getätigt habe. Das Zitat sei nicht objektiv falsch.

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