Volkswagen kündigte Motorenchef wegen Dieselskandals zu Unrecht

Volkswagen-Flagge (über Volkswagen Group)
Volkswagen-Flagge (über Volkswagen Group)

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Kündigung eines Bereichsleiters bei Volkswagen wegen des Dieselskandals für unwirksam erklärt. Das Verhalten des ehemaligen Managers stelle sich „nach der Würdigung aller Umstände und dem Ausgang der Beweisaufnahme nicht als Pflichtverletzung“ dar, erklärte das Gericht am Donnerstag. Der Mann hat nun Anspruch auf Zahlungen.

VW hatte dem Mann vorgeworfen, 2006 in den USA die Nutzung einer unerlaubten Abgassoftware und deren Weiterentwicklung um eine Fahrprofilerkennung genehmigt zu haben, die Verwendung nicht unterbunden und die Rechtmäßigkeit der Funktion nicht abgeklärt zu haben, wie das Gericht mitteilte. Der Kläger machte geltend, er habe den Einsatz der Abgassoftware in seiner damaligen Funktion nicht zu verantworten gehabt; er habe ihn nicht, jedenfalls nicht vorbehaltlos genehmigt und habe zudem seinerzeit von einer zulässigen Softwarefunktion ausgehen dürfen.

Die Entscheidung über die Verwendung der endgültigen Softwareversion sei erst nach seinem Ausscheiden als Bereichsleiter „Entwicklung Aggregate“ getroffen worden. Das Arbeitsgericht hatte Ende Januar dazu einen Zeugen gehört; nun gab es der Klage des damaligen Bereichsleiters überwiegend statt. Die Klage von VW auf Schadenersatz gegen den Manager wies das Arbeitsgericht gleichzeitig als unbegründet ab.

Der Dieselskandal bei VW war im September 2015 bekannt geworden. Der Autobauer räumte damals ein, bei bestimmten Dieselmotoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid auf dem Prüfstand senkte, nicht aber im Straßenverkehr. Weltweit waren nach Konzernangaben elf Millionen Autos betroffen.

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