Bundestag ändert Gesetz für schnelleren Bau von Flüchtlingsunterkünften

Deutscher Bundestag
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Der Bundestag hat das Baugesetz geändert, um eine schnellere Errichtung von Unterkünften für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu ermöglichen. „Das Baugesetzbuch ermöglicht nun die einfache und flexible Planung von Flüchtlingsunterkünften“, erklärte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am Freitag auf Twitter. Damit werde betroffenen Ländern und Kommunen „unbürokratisch“ geholfen. Die Regelung ist bis Ende 2024 befristet und ermöglicht auch die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Gewerbegebieten.

Die Änderung gilt für Fälle, in denen „dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten“ für Flüchtlinge im Gebiet einer Gemeinde „nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können“, wie es in der Änderung von Paragraf 246 des Baugesetzbuches heißt. Dann könne „bei Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende“ von den üblichen Vorschriften „in erforderlichem Umfang“ abgewichen werden.

Die Änderung war von Bund und Ländern bei ihrer letzten Konferenz am 17. März beschlossen worden. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte damals darauf verwiesen, dass damit Unterkünfte „sehr schnell in Modulbauweise an Orten errichtet werden können, die so normalerweise bauplanungsrechtlich nicht unbedingt verfügbar wären“.

Eine ähnliche Ausnahmeregelung hatte es bereits während der Flüchtlingskrise von 2014/15 gegeben. Geywitz betonte nun: „Wir wollen den Geflüchteten jetzt das Ankommen erleichtern und behalten im Blick, dass sie rasch eine eigene Wohnung in einem guten Umfeld brauchen.“

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