Chrupalla wegen 2G-Regel von Pressekonferenz zur Saarland-Wahl ausgeschlossen

Tino Chrupalla - Bild: Bild: Xander Heinl/photothek
Tino Chrupalla - Bild: Bild: Xander Heinl/photothek

AfD-Chef Tino Chrupalla hat am Montag in Berlin nicht an einer Pressekonferenz seiner Partei zur Saarland-Wahl teilnehmen können, weil er an den geltenden Corona-Vorgaben scheiterte. Chrupalla habe bei der Überprüfung der 2G-Vorgaben keinen gültigen Nachweis erbringen können, teilte die Bundespressekonferenz mit. Er habe deshalb nicht in den Saal gelassen werden können. Die geltenden Corona-Regeln seien Chrupalla „im Vorfeld rechtzeitig bekannt gegeben“ worden.

Die Pressekonferenz fand deshalb nur mit dem saarländischen AfD-Landesvorsitzenden Christian Wirth statt. Ihm zufolge war Chrupalla nicht über die geltenden Regeln informiert. „Das ist deswegen schiefgelaufen, weil es in Sachsen andere Regeln gibt als in Berlin“, sagte er. „Und das ist schon ein bisschen kompliziert, wenn man quer durch Deutschland reist (…) und hat in jedem Bundesland eine andere Regelung. Das kann schon passieren.“

Chrupalla lehnt eine Impfpflicht wie die AfD insgesamt ab. Er war Ende Oktober mit Corona infiziert. Genesenennachweise gelten seit Jahresbeginn lediglich für drei Monate. Nur bei einer gleichzeitig vorliegenden Impfung gilt er inzwischen wieder sechs Monate.

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