Kölner Gericht verhandelt ab Dienstag über AfD-Klagen gegen Verfassungsschutz

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Das Kölner Verwaltungsgericht verhandelt ab Dienstag über vier Klagen der AfD beziehungsweise ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dabei geht es unter anderem um die Einstufung der Gesamtpartei sowie der Jungen Alternative als Verdachtsfälle oder als gesicherte Fälle für eine rechtsextremistische Bestrebung. Die Entscheidungen könnten bereits am Mittwoch verkündet werden.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind laut Verwaltungsgericht vier Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Mit der ersten wendet sich die AfD gegen die Einordnung des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall beziehungsweise als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Mit der zweiten Klage wollen AfD und Junge Alternative die Einstufung und Beobachtung letzterer als Verdachtsfall verhindern. Eine solche Einstufung oder Behandlung dürfe zudem nicht öffentlich bekannt gegeben werden.

Eine dritte Klage zielt auf die Unterlassung der Angabe ab, dem völkisch-nationalistischen Flügel hätten früher und auch heute noch etwa 7000 Mitglieder angehört. In diesem Fall ist parallel ein Eilverfahren anhängig, den Erlass eines sogenannten Hängebeschlusses zur Mitgliederzahl des Flügels lehnten die Richter aber ab.

Mit einer vierten Klage wendet sich die AfD dagegen, die Gesamtpartei als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten und dies öffentlich mitzuteilen. In diesem Fall ist ebenfalls parallel ein Eilverfahren anhängig.

In dessen Verlauf verkündete das Kölner Verwaltungsgericht im März vergangenen Jahres einen Hängebeschluss, der dem Verfassungsschutz eine Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst verbietet. Begründet wurde dies damit, dass ansonsten in nicht vertretbarer Weise in die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit für Parteien eingegriffen werde. Zuvor war die Sache öffentlich geworden. Mit der Entscheidung über die vier Klagen sollen laut Gericht auch diese beiden parallelen Eilverfahren erledigt werden.

Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute. Im Fall der AfD wäre dann auch eine geheimdienstliche Beobachtung von Abgeordneten denkbar, auf die der Verfassungsschutz während des laufenden Verfahrens verzichtete.

Die Verhandlung über die AfD-Klagen war ursprünglich schon für das vergangene Jahr erwartet worden. Ein für Anfang Juli geplanter Termin wurde aber wegen der juristischen Komplexität verschoben, zudem wurden angeforderte Akten zu spät beim Gericht eingereicht. Eine Entscheidung unmittelbar vor der Bundestagswahl wollte das Gericht vermeiden, um die Wahlentscheidungen nicht zu beeinflussen. Stattdessen wurde ein Termin im ersten Quartal 2022 angestrebt.

Wegen der Größenordnung des Verfahrens und aus Infektionsschutzgründen findet die Verhandlung in einem Saal der Kölner Messe statt. Der Prozess ist grundsätzlich für alle zugänglich, zum Schutz von Dienstgeheimnissen könnte die Öffentlichkeit jedoch zum Teil ausgeschlossen werden. Für das Verfahren sind der Dienstag und der Mittwoch als Verhandlungstage angesetzt.

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