Bundestag beschließt neues Energiesicherungsgesetz

Stromnetz (über cozmo news)
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Der Bundestag hat die Novelle des Energiesicherungsgesetzes beschlossen, mit der die Bundesrepublik angesichts der weitreichenden Folgen des Ukraine-Kriegs für die Energiesicherheit besser für eine mögliche Zuspitzung der Lage gewappnet werden soll. Das Bundeskabinett hatte die Novelle des noch aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes Ende April auf den Weg gebracht.

Vorgesehen ist darin, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können. Als letztmögliches Mittel ist auch eine Enteignung von Unternehmen möglich, wenn die Sicherung der Energieversorgung nicht anders gewährleistet werden kann.

Relevant werden könnte dieser erweiterte Handlungsspielraum womöglich im Falle der Ölraffinerie PCK im brandenburgischen Schwedt angesichts der Verhandlungen auf EU-Ebene über ein Ölembargo gegen Russland. Die Raffinerie ist mehrheitlich im Besitz des russischen Staatskonzerns Rosneft und zugleich der wichtigste Lieferant für Mineralölerzeugnisse im Raum Berlin-Brandenburg.

Der russische Angriff auf die Ukraine habe „die fossile Energiepreiskrise drastisch verschärft“, erklärte die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer. „Vor diesem Hintergrund passen wir das Energiesicherungsgesetz den Herausforderungen zur Sicherung der Energieversorgung an und sichern unsere Versorgungsinfrastruktur gegenüber möglichen Versuchen der Destabilisierung ab“, erläuterte sie.

„Als allerletztes Mittel steht dem Staat auch das Mittel der Enteignung zur Verfügung“, ergänzte Scheer. „Unsere Demokratie ist wehrhaft und weiß sich auch gegenüber Angriffen auf unsere Energie-Infrastruktur abzusichern.“

Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Andreas Rimkus, verwies darauf, dass der Gesetzesentwurf im Parlament gemeinsam mit Grünen und FDP noch einmal deutlich verbessert worden sei. „Wir beschleunigen die Einführung der digitalen Plattform, mit der bei akuter Gasmangellage die Lastverteilung vorgenommen wird“, erklärte er. „Und bei den außerordentlichen Preisanpassungsrechten haben wir neue Schranken und Leitplanken für Preiserhöhungen eingeführt, um Endkundinnen und -kunden im Krisenfall vor Missbrauch zu schützen und danach eine Wiederabsenkung der Preise herbeizuführen.“

Als nächstes muss sich mit der Novelle nun der Bundesrat befassen, voraussichtlich am 20. Mai.

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