Bundesverwaltungsgericht berät über Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr

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Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung am Montag in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)

Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten für rechtmäßig.

Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind. „Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten“, sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt etwa zehn Verfahren „unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten“ anhängig.

Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.

In der Verhandlung wurden unter anderem die Rechtsgrundlagen der verpflichtenden Corona-Impfung bei der Bundeswehr und die Gefährlichkeit des Coronavirus allgemein diskutiert. Laut den Vertretern des Bundesverteidigungsministeriums dient die Regelung für Basisimpfungen „insgesamt der Verhütung von entsprechenden Krankheiten“.

Die Beschwerdeführer argumentierten, in der bei der Bundeswehr betroffenen Altersklasse zwischen 18 und 65 Jahren drohten in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe, zumindest seien bislang keine Zahlen dazu vorgelegt worden. Sie sehen keine Rechtsgrundlage für „eine so weitreichende Regelung“ wie die Pflichtimpfung für Soldaten und verwiesen darauf, dass eine Covid-19-Impfung auch potenziell tödlich sein könne.

Die Rechtsvertreter der beiden Offiziere sehen durch die Pflichtimpfung daher unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Leben betroffen. Zudem gehe es um die Würde der Menschen, wenn diese genötigt würden, an „einer Studie teilzunehmen“, sagten die Anwälte mit Blick auf die neuartigen mRNA-Impfstoffe. Es gehe zudem um die Berufsfreiheit, denn Soldaten, die die Impfung nicht duldeten, riskierten am Ende ihren Beruf.

Die Gegenseite bestritt, dass es sich bei den Corona-Impfungen um ein „Experiment“ handle. Als der Vorsitzende Richter darauf verwies, dass es sich laut Bundesverteidigungsministerium auch nicht um eine „Zwangsimpfung“ handle, gab es laute Lacher aus dem Zuschauerraum, wo offensichtlich zahlreiche Impfkritiker die Verhandlung verfolgten. Auch an anderer Stelle verbat sich Häußler Beifall aus dem Publikum. Ob es noch am Montag eine Entscheidung geben wird, war zunächst unklar.

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