Saarländisches Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Polizeigesetz zurück

Polizei (über cozmo news)
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Das saarländische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde der Jungen Liberalen gegen das Polizeidatenverarbeitungsgesetz des Landes zurückgewiesen. Die Beschwerde sei unbegründet, erklärte der Verfassungsgerichtshof am Montag in Saarbrücken. Zugleich nahm das Gericht den Vorstoß der FDP-Jugendorganisation aber „zum Anlass für eine verfassungskonforme Interpretation der angegriffenen Vorschriften“.

Das Gesetz war zum 31. Dezember 2020 unter der damaligen Koalition aus CDU und SPD in Kraft getreten. Die Jungen Liberalen wandten sich gegen eine Vorschrift, die der Polizei „zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten unter anderem auch die heimliche Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation von unbeteiligten Dritten“ gestattet. Sie sahen darin eine Verletzung des Fernsprechgeheimnisses.

Das Gericht wies die Beschwerde zwar ab, stellte aber zugleich klar, „dass das Abhören oder Ausspähen eines unbeteiligten Dritten nicht uneingeschränkt bereits dann erlaubt ist, wenn ein Gefährder noch nicht festzustellen ist“. Solche heimlichen Überwachungsmaßnahmen seien vielmehr „nur unter engen Voraussetzungen erlaubt“.

Die Vorschrift sei nur dann verfassungskonform, wenn unter anderem „eine spezifische individuelle Nähe des unbeteiligten Dritten zu der aufzuklärenden Gefahr, ein deutlicher Bezug des Kontakts zum Ermittlungsziel“ bestehen „und die Maßnahme eine Aufklärung dieser Gefahr dienlich ist“, erklärte das Landesverfassungsgericht.

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