www.kirchenaustritt24.de: Berliner Amtsgerichte nennen Internetangebot für Kirchenaustritte irreführend

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Die Berliner Zivilgerichte haben das Angebot der privaten Internetseite www.kirchenaustritt24.de für Dienstleistungen zum Kirchenaustritt als zweifelhaft kritisiert. Beschwerden bei den Berliner Amtsgerichten zeigten, dass die Mitteilungen auf der Internetseite irreführend oder mindestens missverständlich seien, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch mit. Der Betreiber wirbt dafür, für 29,90 Euro Hilfe beim Kirchenaustritt zu geben. Es werde insbesondere damit geworben, dass die Austrittserklärung vollständig vorbereitet werde.

Die Nutzer würden die Werbung regelmäßig dahingehend verstehen, sie müssten nur bei dem Anbieter unterschreiben und würden ohne weiteren Aufwand und Kosten die Bescheinigung über den Austritt erhalten, teilte das Kammergericht mit. Das treffe aber nicht zu. Ein Kirchenaustritt müsse weiter entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht abgegeben werden, oder es müsse eine schriftliche Erklärung bei einem Notariat beglaubigt werden.

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