Grünen-Fraktionsvorsitzende will Wahlrechtsreform auch ohne CSU durchsetzen

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Die Fraktionen der Ampel-Koalition wollen eine Reform des Wahlrechts bis Ende des Jahres auf den Weg bringen – notfalls gegen Widerstand aus der Union. „Wahlrechtsreformen verabschiedet man möglichst im Konsens mit allen demokratischen Parteien, das ist auch unser Anspruch“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Aber wenn es sich so gestaltet, dass die CSU, wie in den letzten acht Jahren, jede Möglichkeit verbaut, dann muss man es notfalls ohne sie machen“, kündigte Haßelmann an.

Es könne „nicht sein, dass eine kleine Regionalpartei über Jahre jeden sinnvollen Vorschlag für eine notwendige Wahlrechtsreform blockiert“. Der Zeitdruck sei „groß“, sagte Haßelmann. In den letzten beiden Legislaturperioden sei über eine Reform diskutiert worden, „bis man kurz vor der nächsten Bundestagswahl entweder keine oder nur eine sehr schlechte Einigung hatte, weil sich vor allem die CSU quer stellte und wirksame Veränderungen verhindert hat“, kritisierte Haßelmann.

„Wir wollen deshalb eine echte Reform im ersten Jahr auf den Weg bringen.“ Ziel sei „die deutliche Verkleinerung“ des Bundestags und die „Wiederannäherung an die Sollgröße von 598 Abgeordneten“.

In Deutschland gilt das personalisierte Verhältniswahlrecht. Die Hälfte der 598 Abgeordneten wird in 299 Wahlkreisen mit der Erststimme gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt – diese Stimme entscheidet nach dem Prinzip der Verhältniswahl über die Verteilung der Sitze. Auch kleinere Parteien haben so eine Chance auf Einzug ins Parlament.

Erhält eine Partei durch die Erststimmen allerdings mehr Direktmandate, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, bekommen die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate, um den Proporz aus den Zweitstimmen wiederherzustellen. Vor allem das Wahlergebnis der CSU, die in Bayern traditionell die meisten Direktmandate holt, im Bundesschnitt aber relativ wenig Zweitstimmen, sorgt für viele zusätzliche Mandate.

Grüne, Linkspartei und FDP hatten 2019 gemeinsam vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise bereits für die zurückliegende Bundestagswahl auf 250 zu verringern, was die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten erheblich vermindert hätte. Die damalige Opposition setzte sich damit aber nicht durch, stattdessen wurde das von der „GroKo“ vorgelegte Gesetz beschlossen.

Erst ab dem Jahr 2024 soll im Zuge einer größeren Reform die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Nach der Wahl vom vergangenen September vergrößerte sich der Bundestag von 709 auf 736 Mandate, zuvor war allerdings eine noch stärkere Aufblähung befürchtet worden.

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