AfD-Fraktion klagt in Karlsruhe gegen verschärfte Corona-Regeln im Bundestag

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Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die verschärften Corona-Schutzmaßnahmen im Bundestag. Die Klage sei am Dienstag in Karlsruhe eingereicht worden, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, am Donnerstag mit. Sie richte sich gegen die von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erlassenen 2G-Plus-Regel zum Betreten des Plenarsaals und der Teilnahme an Ausschusssitzungen. Die AfD hält die Vorgabe für „verfassungswidrig“ und fordert „umgehend“ ihre Aufhebung.

Für die Neuregelung hatten vergangene Woche bei der Abstimmung im Plenum alle Fraktionen außer der AfD votiert. Die AfD protestierte im Anschluss mit einer kurzen Plakataktion gegen die Entscheidung.

Die Abgeordneten dürfen den Plenarsaal nunmehr nur noch betreten, wenn sie doppelt geimpft – beziehungsweise genesen – sind und zusätzlich ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen können. Ausgenommen von der Test-Vorgabe sind diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.

Parlamentarier, die diese 2G-Plus-Regeln nicht erfüllen, können die Plenarsitzungen wie bislang nur von der Besuchertribüne verfolgen. Dafür müssen sie künftig allerdings ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen. Selbsttests werden dabei nicht akzeptiert.

Mit der Regelung sei „ungeimpften Abgeordneten die Teilnahme an den parlamentarischen Debatten im Plenarsaal selbst dann nicht mehr möglich, wenn sie negativ getestet sind“, erklärte die AfD-Fraktion. „Unter der Bedingung eines Negativtests dürfen ungeimpfte Abgeordnete die Debatte nur noch von der Tribüne aus verfolgen. Auch Redebeiträge müssen sie auf der Tribüne halten.“

„Diese Ausgrenzung von frei gewählten Abgeordneten von der parlamentarischen Arbeit selbst bei einem negativen Testergebnis richtet sich gezielt gegen die AfD-Fraktion“, erklärte Brandner, der auch Justiziar der Fraktion ist. Sie sei ein Verstoß gegen die im Grundgesetz festgelegten Rechte von Abgeordneten. „Die Verbannung von Abgeordneten auf die Tribüne oder sogar aus Ausschusssälen ist stigmatisierend und undemokratisch.“ Brandner sprach von „einer gezielten Bekämpfung der Opposition“.

In den vergangenen Monaten hatten wegen der neuen Vorschriften mehrere impfkritische AfD-Abgeordnete die Sitzungen nur von der Tribüne aus verfolgen können. Laut AfD wurde auch ihrem Abgeordneten Joachim Wundrak in der vergangenen Woche die Teilnahme an der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses verwehrt.

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