Eine afghanische Familie muss für ein deutsches Visum persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik vorsprechen. Nur mit Passkopien könne die Identität nicht geklärt werden, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit. Es lehnte den Eilantrag einer Afghanin ab, die mit ihrem kleinen Kind zum eingebürgerten deutschen Ehemann nachziehen wollte.
Sie hatte sich im Dezember 2019 auf der Terminwarteliste der deutschen Botschaft in Kabul registriert, bekam aber zunächst keinen Termin. Nach der Machtübernahme durch die Taliban wurde die Botschaft in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad zuständig. Dort bekam die Frau zweimal einen Termin, ihre Ausreise aus Afghanistan schlug aber fehl. Schon zuvor hatte sie sich an das Verwaltungsgericht gewandt.
Wegen der besonderen Situation in Afghanistan könne keine persönliche Vorsprache bei der Botschaft verlangt werden, argumentierte sie. Passkopien und Kopien der Eheurkunde müssten reichen. Das lehnte das Gericht jedoch nun ab. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich bestimmt, dass bei jeder Beantragung eines Visums Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht werden sollten, begründete es seine Entscheidung.
Die lange Wartezeit seit der Registrierung begründe keine Ausnahme, denn sie beruhe auf Kapazitätsengpässen der Botschaft wegen der Situation in Afghanistan. Daran ändere auch die Machtübernahme der Taliban nichts, weil eine Vorsprache in Islamabad grundsätzlich möglich sei.