Union schlägt „Impfvorsorgegesetz“ mit späterer Aktivierung per Beschluss vor

Impfung
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Die Union im Bundestag plädiert in der Debatte über die allgemeine Impfpflicht für eine Regelung, die erst bei Bedarf per Bundestagsbeschluss aktiviert wird. Das sieht der Entwurf für ein „Impfvorsorgegesetz“ vor, den die CDU/CSU-Fraktion am Freitag vorstellte. Die Vorlage beinhaltet einen „gestuften Impfmechanismus“.

Demnach soll der Bundestag vergleichbar mit dem  Mechanismus zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Möglichkeit bekommen, bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen die Aktivierung eines Impfmechanismus zu beschließen. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Im Beschluss muss enthalten sein, in welchem Umfang und auf welcher Stufe und zu welchem Zeitpunkt der Impfmechanismus greift.

„Gerade die Unterschiede der Omikron- und der Delta-Variante belegen, dass die Pandemiebekämpfung ein hinreichendes Maß an Flexibilität erfordert“, heißt es in dem Antrag. Der Entwurf sieht auch eine verstärkte Impfkampagne sowie die Schaffung eines Impfregisters vor. Die Union will die Vorlage als Fraktion einbringen und stellt sich damit gegen den ebenfalls am Freitag vorgelegten Entwurf von Ampel-Abgeordneten für eine allgemeine Impfpflicht ab 18.

Derzeit sei eine allgemeine Impfpflicht bei der Omikron-Variante rechtlich gar nicht möglich, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). Die Menschen könnten nicht „aufs Geratewohl“ zur Impfung verpflichtet werden. „Wir wissen auch nicht, was wir zum Herbst empfehlen sollen, wenn wir gar nicht wissen, was im Herbst kommt.“

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