Hanno B.: „Mister Cum-Ex“ wird nach Deutschland ausgeliefert

Justitia (über cozmo news)
Justitia (über cozmo news)

Der Steuerrechtsanwalt Hanno B., eine Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, wird laut Beschluss des Schweizerischen Bundesgerichts nach Deutschland ausgeliefert. Das Gericht wies die Beschwerde B.s gegen seine Auslieferung ab, wie die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Dienstag mitteilte. Das Schweizer Gericht entschied die Sache bereits am 16. Februar.

B. war Anfang Juli 2021 auf ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland hin in der Schweiz festgenommen worden. Der heute 71-Jährige lebt Presseberichten zufolge seit zehn Jahren in der Schweiz.

Die Frankfurter und die Kölner Staatsanwaltschaft haben den Anwalt wegen Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall angeklagt. Sie sehen in B. eine Schlüsselfigur hinter dubiosen Cum-Ex-Geschäften: dem Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Der öffentlichen Hand entgingen so in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe.

Die Staatsanwaltschaft Köln wirft B. vor, er habe von Januar 2007 bis Oktober 2013 gemeinsam mit weiteren Verdächtigen drei Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung begangen. Er soll die Hamburger Warburg-Bank zur Aufnahme von Cum-Ex-Geschäften bewogen und maßgeblich dabei geholfen haben, die dafür notwendigen Strukturen einzurichten. Er soll zudem „zum Teil gutgläubige Investoren“ akquiriert und das Kreditinstitut in Bezug auf die Cum-Ex-Geschäfte rechtlich beraten haben.

Die Bundesregierung hatte den Cum-Ex-Geschäften 2012 offiziell einen Riegel vorgeschoben. Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess verhängte das Bonner Landgericht im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei Angeklagte – und stellte zugleich erstmals fest, dass die umstrittene Praxis als strafbar zu werten sei.

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