Die Bundesrepublik haftet im Dieselskandal nicht wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von EU-Recht. Das betonte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe und wies die Beschwerde eines Autokäufers zurück, dessen Revision nicht zugelassen worden war. Der Kläger warf der Bundesrepublik vor, dass das Kraftfahrtbundesamt eine unzulässige Typgenehmigung erteilt habe. (Az. III ZR 87/21)
Außerdem war er der Meinung, dass EU-Recht hier unzureichend umgesetzt worden sei und keine ausreichenden Sanktionen verhängt würden. Nur deshalb sei er dazu gebracht worden, den Kaufvertrag für seinen Audi abzuschließen – sonst hätte er das nicht gemacht. Er forderte Schadenersatz vom Staat.
Das Landgericht Münster und das Oberlandesgericht Hamm wiesen seine Klage zurück. Das Oberlandesgericht ließ keine Revision zum BGH zu. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde nun ebenfalls zurückgewiesen.