Karlsruhe verwirft Eilantrag von FDP-Politiker zu Auskunft über Verfassungsschutz

Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender
Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des FDP-Innenexperten Konstantin Kuhle abgewiesen, der Informationen über die Auslandstätigkeiten des Verfassungsschutzes fordert. Der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, erklärte das Gericht am Montag in Karlsruhe. Kuhle hatte die frühere Bundesregierung Ende 2020 gefragt, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren im Ausland tätig waren. (Az. 2 BvE 8/21)

Er wollte außerdem wissen, wie die Regierung diese Entsendung mit Blick auf die Aufgabenverteilung zwischen dem Verfassungsschutz – der hauptsächlich im Inland tätig ist – und dem Bundesnachrichtendienst bewertet. Das Bundesinnenministerium verweigerte aber eine Antwort und begründete dies mit „schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen“. Kuhle zog deswegen im Juni 2021 vor das Bundesverfassungsgericht. Er sah sein parlamentarisches Fragerecht verletzt.

Der FDP-Politiker argumentierte damals in einem auf seiner Homepage veröffentlichten Video, dass Bundestagsabgeordnete über die Zahlen Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über ein neues Gesetz über die Aufgaben des Verfassungsschutzes oder den Haushalt der Behörden abstimmten.

Seine Organklage in Karlsruhe verband er mit einem Eilantrag, um die Bundesregierung vorläufig zur Auskunft zu verpflichten – zumindest in einer Form, die ihn „zur Geheimhaltung der Auskünfte gegenüber Dritten verpflichtet“.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte diesen Eilantrag aber nun ab. Bis zur endgültigen Entscheidung drohe Kuhle nicht der endgültige Verlust seines Fragerechts, argumentierte es. Der Politiker sitze nach wie vor im Bundestag – es könne davon ausgegangen werden, dass das Organstreitverfahren noch rechtzeitig entschieden werde. Weitere drohende schwere Nachteile seien nicht absehbar.

Zudem habe der Antrag eine direkte Handlungsverpflichtung zum Ziel, die nicht einmal durch die endgültige Entscheidung erreicht werden könne. In seiner Organklage beantragt Kuhle nämlich, eine Verletzung seines Fragerechts festzustellen.

Sollte das Gericht später Verfassungswidrigkeit feststellen, müsse das jeweilige Staatsorgan selbst diesen Zustand beenden, erklärte das Verfassungsgericht weiter. Sein Eilantrag ziele außerdem auf eine teilweise Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache.

Kuhle sitzt seit 2017 im Bundestag und war in der vergangenen Legislaturperiode innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Seit Dezember ist er stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Nach der Entscheidung über seinen Eilantrag erklärte er, dass im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart sei, die Kontrolle der geheimdienstlichen Tätigkeiten des Bundes auszubauen. „Vor diesem Hintergrund darf das parlamentarische Fragerecht nicht durch die Exekutive ausgebremst werden.“

Es sei daher sinnvoll, wenn das Bundesverfassungsgericht „die Reichweite des Fragerechts einzelner Abgeordneter mit Blick auf die internationale Dimension“ genauer beleuchte, erklärte Kuhle. Darauf sei in der Hauptsache zu hoffen.

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